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"Kalif Storch - ein musikalisches Märchen" - Konzert für Erwachsene und Kinder -

"Flute d'Accord"
Gudrun Bähr (Flöte), Fred Munker (Akkordeon) und Wolfram Hirt (Texte)

Liebe Konzertfreunde!

Am Samstag, den 18. September 2021, beginnen wir nach langer Corona-Pause wieder mit unserer Konzertreihe „Musik in Scheune und Kapelle“.

„Flute d’Accord“ – das sind Gudrun Bähr (Flöte), Fred Munker (Akkordeon) und Wolfram Hirt (Texte) erzählen Ihnen das musikalisch untermalte Märchen vom „Kalif Storch“, die Geschichte über den Kalifen Chasid von Bagdad und seinen Großwesir, die sich durch einen Zauber in Störche verwandeln lassen, um in ihrem eintönigen Alltag ein wenig Abwechslung zu erfahren.

Das Programm bietet eine farbige Mischung populärer Traditionals (aus Bulgarien, Ungarn, Mazedonien, Russland, Brasilien u.a.) und Werken moderner Klassiker, z. B. von Béla Bartók, Astor Piazzolla und Pierre Paubon.

Beginn ist um 19.00 Uhr, in der Aula der Waldschule in Rückersdorf. Das Programm dauert etwa 90 Minuten, Pause findet gegen 19.45 Uhr statt. Der Verkauf von Getränken ist uns nicht gestattet.

Aufgrund der eingeschränkten Parkmöglichkeiten rund um das Veranstaltungsgelände bitten wir darum, den Großparkplatz hinter dem ehem. Gasthaus "Weißer Schwan" an der B14, hinter Haus-Nr. 51, zu nutzen. Von dort aus führt ein kurzer Fußweg zur Waldschule.

Platzreservierung unter info(@)rueckersdorf.de, bitte geben Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten an. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
 

Hinweis zu Corona-Regeln während der Konzertvorstellung:

Sollte am 18. September der § 3, Absatz (6) der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Anwendung kommen müssen (ein Inzidenzwert von über 35 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen im Nürnberger Land), darf der Veranstalter Zutritt nur solchen Personen gestatten, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) geimpft, genesen oder getestet („3G“) sind. Zu diesem Zweck ist der Veranstalter zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet.

Bringen Sie bitte die vorgeschriebene Mund-/Nasenbedeckung zum Konzertbesuch mit und folgen sie unseren aktuellen Hinweisen am Eingang, wie und wann diese zu tragen ist.

Bei einer kulturellen Veranstaltung ist der Veranstalter gem. § 5 Absatz 1 und 2 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Erfassung der Kontaktdaten verpflichtet.

Wir bitten deshalb um Voranmeldung/Platzreservierung per E-Mail, mit Angabe Ihrer Kontaktdaten.

Link zur aktuellen Fassung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Link zur aktuellen Fassung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV)